Gesetzlich vorgeschriebene AU-Schulungen
Die Lehrgänge werden in unseren Schulungsstätten in Darmstadt und Michelstadt durchgeführt. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. 2 bis 3 Wochen vor dem Schulungstermin erhalten Sie von uns eine Einladung zusammen mit unserer Rechnung, die vor Schulungsbeginn auszugleichen ist. Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, werden Sie selbstverständlich frühzeitig benachrichtigt. Bei Überbelegung eines Lehrgangs werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Ersatztermin abzustimmen.
Gem. Anlage VIIIc sind nur Kfz.-Technik-Meister, Kfz.-Mechaniker, Kfz.-Elektriker, Automobiltechniker, Mechatroniker oder Automobilelektriker sowie Dipl.-Ingenieure unter bestimmten Voraussetzungen als AU-Fachkräfte zugelassen. Entsprechende Nachweise oder u.U. vorhandene Ausnahmegenehmigungen sind bei Beginn des Lehrgangs in Kopie vorzulegen.
Für Rückfragen organisatorischer Art steht Ihnen Frau Weimar unter der Rufnummer 06151-39910 oder unter der E-Mail-Adresse akademie@olfsv.de zur Verfügung.

Termine 2026:
Mit Abschlussprüfung zur Prüfberechtigung nach §§ 29 i. Verb. mit Anlage VIII StVZO bzw. Anlage VIIIc StVZO für Erstlehrgänge und Wiederholungslehrgänge an unseren Schulungsstätten in DARMSTADT und MICHELSTADT.
Termine Darmstadt:
AUK: 23.02.2026 Darmstadt
Termine Michelstadt:
Lehrgangshonorar:
Lehrgänge zur Durchführung von Abgasuntersuchungen §§ 29 in Verbindung mit Anlage VIII StVZO bzw. Anlage VIIIc StVZO
| Bezeichnung: | Honorar: |
|---|---|
| nur Otto-Motoren AU | 310,00 EUR |
| nur Diesel-Motoren AU | 350,00 EUR |
| Kombinierte Otto-/Diesel-Motoren AU | 540,00 EUR |
| AUK Lehrgang | 230,00 EUR |
| Lehrgangsunterlagen | 25,00 EUR |
Die Beträge beinhalten belegte Brötchen, ein warmes Mittagessen und Gebäck am Freitag sowie belegte Brötchen am Samstag; an beiden Tagen Kaffee, Tee und Kaltgetränke inklusive.
(Alle Beträge ohne MwSt. | Stand: Januar 2026)