Gasprüfungen

Wir führen die Gasanlagenprüfung für Fahrzeugantriebe und Campinggas für Sie durch.

Unsere Experten erledigen für Sie bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP). Nach dem Einbau einer nachgerüsteten Gasanlage in ein Fahrzeug muss eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) von uns durchgeführt werden. Hierbei wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Auch dürfen wir Gasanlagenprüfungen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach DVGW G 607 durchführen. Ein solche Prüfung ist für die Benutzung der meisten Campingplätze vorgeschrieben.

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft. Hierbei wird ein Lecksuchspray bzw. als Ergänzung optional ein Gasdetektor genutzt.

Wurde die Gassystemeinbauprüfung (GSP) oder nach einer umfangreichen Reparatur an der Gasanlage die Gasanlagenprüfung (GAP) frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt und liegt die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) vor, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der Hauptuntersuchung, da hier die GSP/GAP als GWP anerkannt wird.