Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeugsachverständigenbüro
Dipl.-Ing. H. Olf GmbH

1. Gültigkeit der Bedingungen

Die Erstellung von Gutachten sowie sonstigen Sachverständigendienstleistungen vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung sowie für sonstige Sachverständigendienstleistungen ist in der Regel schriftlich zu erteilen; auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

Für die Erstellung von Beweissicherungsgutachten sowie Gutachten jeder Art gilt obiges sinngemäß.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur zusammen mit der Rechnung, die dann sofort und ohne Abzüge fällig ist. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadensgutachten auf Grundlage der Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz gem. der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Honorartabelle, die in den Geschäftsräumen eingesehen werden kann, plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung

Reparaturbestätigungen und Rechnungsprüfungen werden pauschal mit € 30,00 zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Nachbesichtigungen, die aus schadensbedingten Reparaturausweitungen resultieren (z.B. erst nach Demontage ersichtliche Schäden) werden in Anlehnung an die voraussichtlichen Kosten der Reparaturausweitung berechnet.

7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Tel.: 030/2 53 78 50 zu wenden.

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten -Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.

Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.

13. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand für Kaufleute ist Darmstadt.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Anlage
Pflichtangaben gemäß DL-InfoV

Pflichtangaben gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer vom 12.03.2010:

Die nachfolgenden Angaben werden entsprechend der vorgenannten Verordnung dem Auftraggeber zugänglich gemacht:

Dipl.-Ing. H. Olf GmbH
Eschollbrücker Str. 22a
64295 Darmstadt

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Darmstadt
Registernummer: HRB 6655

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Helmut Olf
MEB Anne Olf
Dipl.-Ing. Markus Beck

Dipl.-Ing. Helmut Olf
Dipl.-Ing. Jürgen Abraham
Von der IHK Darmstadt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen sowie Straßenverkehrsunfälle

Dipl.-Ing. Markus Beck
Dipl.-Ing. Marc Zentgraf
Von der IHK Darmstadt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen

Dipl.-Ing. Christian Lipphardt
Von der IHK Darmstadt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle

Dipl.-Ing. Markus Beck
AGS-Mitglied (1. Vorsitzender)
BVSK-Mitglied

Dipl.-Ing. Jürgen Abraham
BVS-Mitglied

Im Übrigen sind alle weiteren notwendigen Informationen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros, die Bestandteile des  Vertragsverhältnisses sind, zu entnehmen.

Die Dipl.-Ing. H. Olf GmbH arbeitet im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen  im Namen und für Rechnung der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH • Vor dem Lauch 25 • 70567 Stuttgart • www.gtue.de. Die GTÜ wurde von allen Bundesländern der BRD als Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zur StVZO amtlich anerkannt.

Vermögens-Schadenhaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG
Heidenkampsweg 98
20097 Hamburg