BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos

April 23, 2021 Aus Von Anne

Förderfähig durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sind nicht nur neue Elektroautos, sondern auch junge gebrauchte Fahrzeuge. Darunter fallen neben rein elektrisch angetriebenen E-Autos auch Plug-in-Hybride.

Checkliste – was Sie beachten müssen, um die Innovationsprämie zu erhalten:

  • Das  Auto muss grundsätzlich unter die E-Auto-Förderung fallen – Die fortlaufend aktualisierte Liste finden Sie zum Herunterladen auf BAFA-Liste: förderfähige Elektrofahrzeuge
  • Das gebrauchte E-Auto darf noch nicht gefördert worden sein (weder vom BAFA, noch durch staatliche Stellen in anderen Ländern)
  • Erstzulassung nach dem 4. November 2019
  • Maximale Dauer der Erstzulassung 12 Monate (wobei die Erstzulassung auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein darf)
  • Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
  • Verkaufspreis  maximal 80% des ehemaligen Listenneupreises (brutto und inkl. Sonderausstattung)
  • Zweitzulassung zwischen 4. Juni 2020 und 31. Dezember 2021
  • Antragsstellung spätestens am 31. Dezember 2021
  • Antragstellung spätestens zwölf Monate nach Zweitzulassung
  • Mindesthaltefrist sechs Monate (bei Leasing 12 Monate bei einem Leasingzeitraum zwischen 12 und 23 Monaten, oder 24 Monate bei über 23 Monaten Leasing)

BAFA-Gutachten

Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises ist ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) zugelassen.

Durch das BAFA-Gutachten werden außerdem die Laufleistung und die Erstzulassung bescheinigt. Nur DAT Expert Partner – darunter die Mitarbeiter der Olf-GmbH – sind berechtigt, diese Gutachten auszustellen.

Zur Neupreisermittlung und zur Erstellung der Urkunde brauchen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II
  • Abmeldebescheinigung des Erstbesitzers (Rückseite der alten Zulassungsbescheinigung Teil I)