Gesetzlich vorgeschriebene AU – Schulungen

Mai 10, 2019 Aus Von Daniel Saal

Die Lehrgänge werden in unseren Schulungsstätten in Darmstadt und Michelstadt durchgeführt. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. 2 bis 3 Wochen vor dem Schulungstermin erhalten Sie von uns eine Einladung zusammen mit unserer Rechnung, die vor Schulungsbeginn auszugleichen ist. Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, werden Sie selbstverständlich frühzeitig benachrichtigt. Bei Überbelegung eines Lehrgangs werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Ersatztermin abzustimmen.

Gem. Anlage VIIIc sind nur Kfz.-Technik-Meister, Kfz.-Mechaniker, Kfz.-Elektriker, Automobiltechniker, Mechatroniker oder Automobilelektriker sowie Dipl.-Ingenieure unter bestimmten Voraussetzungen als AU-Fachkräfte zugelassen. Entsprechende Nachweise oder u.U. vorhandene Ausnahmegenehmigungen sind bei Beginn des Lehrgangs in Kopie vorzulegen.

Für Rückfragen organisatorischer Art steht Ihnen Frau Justmann unter der Rufnummer 06061-94240 oder unter der E-Mail-Adresse akademie@olfsv.de zur Verfügung.